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VKU-Statement zur neuen EU-Verordnung für die Verbringung von Abfällen

18.11.2021

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der internationale Handel mit Abfällen nimmt zu, und die EU spielt dabei eine wichtige Rolle. Rund 33 Millionen Tonnen Abfall hat die EU im Jahr 2020 (laut EU-Kommission) in Drittländer ausgeführt und rund 16 Millionen Tonnen eingeführt.

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für die Abfallverbringung in der EU vorgestellt. Diese sollen drei Ziele verfolgen: die Verhinderung der Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer, die Erleichterung des Transports von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung in der EU und die bessere Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.

  Dazu sagt Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster:

„Wir begrüßen den Vorschlag der EU-Kommission zur Abfallverbringungsverordnung: Es ist richtig und notwendig, den Export vor allem von Kunststoffabfällen stärker zu beschränken.

Der Export ist zum einen klimaschädlich, da beim Transport Emissionen entstehen. Zum anderen kann Abfall in Deutschland und der EU durch die besseren Recyclingverfahren gut wiederverwertet werden.

Seit dem Erlass der Verpackungsverordnung vor 30 Jahren ist die Herausforderung, Kunststoffe zu recyceln, bekannt – jedoch wurde zu wenig getan. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass es in Deutschland bis heute noch immer keine ausreichenden Kapazitäten gibt, um alle Kunststoffabfälle hochwertig zu verwerten. Statt Ländern wie der Türkei oder Malaysia unseren Abfall vor die Tür zu kippen, sollte Deutschland endlich mehr Kapazitäten für das Recycling vor allem auch von Kunststoffabfällen aufbauen.

Zudem müssen wir bei der Herstellung gegensteuern: Die Recycelbarkeit von Kunststoffverpackungen nimmt tendenziell eher ab, da immer häufiger mit Verbundstoffe aus unterschiedlichen Materialfraktionen bei einer Verpackung genutzt werden. Hier brauchen wir wirksame Anreize für die Kunststoffverpackungsindustrie. Ein Mittel dazu wäre, die seit 2021 geltende EU-Kunststoffsteuer für nicht recycelte Kunststoffverpackungen auf die Hersteller umzulegen. Aktuell wird sie leider immer noch aus dem Bundeshaushalt und damit durch die Steuerzahler finanziert.

Schließlich ist uns wichtig, dass die gemischten Siedlungsabfälle weiterhin dem Nähe- und Autarkieprinzip unterliegen, also die Mitgliedstaaten selbst für die Entsorgung ihres Restmülls zuständig sind. Diese Regelung dient dem Schutz kommunaler Entsorgungsstrukturen und einer guten Planbarkeit der Kapazitäten von Behandlungsanlagen. Hier muss weiterhin der Grundsatz gelten: Gemischte Siedlungsabfälle gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge, ein schrankenloser sogenannter „Mülltourismus“ wäre hier fehl am Platz. Getreu dem Motto: Jeder fege vor seiner eigenen Tür! …und der beste Abfall ist immer noch der, der nicht entsteht.