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Lachgas-Verbot: Brand- und Explosionsgefahr in Entsorgungsanlagen wird reduziert

2.7.2025

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Der VKU unterstützt ausdrücklich den heutigen Beschluss der Bundesregierung, den Verkauf von Lachgas an private Endverbraucher – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zu verbieten. Die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) ist ein wichtiger Schritt – nicht nur im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel, sondern auch zur Verbesserung der Sicherheit in den Anlagen der Entsorgungswirtschaft.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt ausdrücklich den heutigen Beschluss der Bundesregierung, den Verkauf von Lachgas an private Endverbraucher – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zu verbieten. Die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) ist aus Sicht des VKU ein wichtiger Schritt – nicht nur im Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel, sondern auch zur Verbesserung der Sicherheit in den Anlagen der Entsorgungswirtschaft.

„Immer häufiger landen leere oder noch restgefüllte Lachgaskartuschen im Restmüll oder in öffentlichen Abfallbehältern – mit teils gravierenden Folgen“, warnt Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena. „In Müllverbrennungsanlagen, Sammelfahrzeugen und Sortieranlagen kann es aufgrund der unter Druck stehenden Gaskartuschen zu Explosionen und Bränden kommen. Das gefährdet unsere Mitarbeitenden und verursacht hohe Schäden an der Technik.“

Die Zahl solcher Vorfälle hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Die unsachgemäße Entsorgung der Kartuschen führt regelmäßig zu Betriebsstörungen, Reparaturkosten und Ausfallzeiten in den Anlagen. Der VKU hatte daher gemeinsam mit anderen Entsorgungsverbänden frühzeitig auf die Problematik hingewiesen und unter anderem eine generelle Pfandpflicht für metallwandige Gaskartuschen gefordert.

„Das Verkaufsverbot wird die Verfügbarkeit von Lachgaskartuschen im Alltag deutlich verringern“, so Feige weiter. „Entscheidend ist jetzt, dass die neuen Regelungen auch wirksam kontrolliert und Verstöße konsequent geahndet werden.“

Der VKU sieht in der Gesetzesänderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Entsorgungssicherheit, zum Schutz der Beschäftigten und zur Vermeidung von Schäden an kritischer Infrastruktur.