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Neues Verpackungsgesetz: Das ändert sich im neuen Jahr

1.1.2019

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) 

Am 1. Januar 2019 tritt nach langjährigen und teils hitzigen Diskussionen das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte sich während des Gesetzgebungsverfahrens für bessere Ressourcenschutz-Instrumente, stärkere kommunale Gestaltungrechte und eine faire Kostenbeteiligung der dualen Systeme eingesetzt.

Änderungen

• Ab dem 1. Januar steigen die Recyclingquoten von Verpackungen für Kunststoffe von 36 Prozent auf zunächst 58,5 Prozent und ab 2022 auf 63 Prozent. Die Quoten für Glas und Papier steigen bis 2022 auf 90 Prozent. Außerdem sind die dualen Systeme erstmals verpflichtet, 50 Prozent des Inhalts der gelben Säcke und Tonnen zu recyceln.

• Supermärkte müssen zukünftig am Getränkeregal kennzeichnen, ob es sich um Einwegflaschen oder um Mehrwegflaschen handelt. Diese Maßnahme soll Mehrwegsysteme stärken.

• Kommunen können den dualen Systemen ab dem neuem Jahr vorgeben, ob Leichtverpackungen in Tonnen oder gelben Säcken gesammelt werden sollen.

• Die dualen Systeme müssen sich in angemessenem Umfang an den Kosten der kommunalen Papiersammlung beteiligen. Hintergrund sind die zunehmenden Verpackungsmaterialien aus Pappe oder Karton, die aufgrund des stark wachsenden Online-Versandhandels zunehmend in der Papiertonne landen. Sortieranalysen haben ergeben, dass ca. 60 Prozent der Sammelkosten auf die Papierverpackungen entfallen – und damit im Verantwortungsbereich der dualen Systeme liegen.