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VKU bei Anhörung zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

24.3.2021

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Ein Vertreter des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) hat heute an einer Anhörung zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes des Bundestags teilgenommen und sich dabei für bürgerfreundliche und praktikable Lösungen ausgesprochen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass künftig neben den Kommunen sowie Herstellern und Vertreibern von Elektrogeräten auch die Betreiber von Erstbehandlungsanlagen Elektroaltgeräte sammeln dürfen. Der VKU plädiert dafür, dass diese neuen Befugnisse im Sinne der Bürgerfreundlichkeit auch mit Standards verbunden sein müssen. So sollten die Behandler alle Arten von Elektrogeräten annehmen müssen und dies über einen gewissen Mindestzeitraum anbieten, der VKU plädiert für zwei Jahre.

Außerdem sollten aus Sicht des VKU für den Betrieb von Wertstoffhöfen keine überbordenden Vorgaben gemacht werden, die den Bürgerinnen und Bürgern einen unkomplizierten und zügigen Besuch auf dem Wertstoffhof erschweren würden. So etwa spricht sich der VKU dafür aus, dass Besucherinnen und Besucher selbst die Elektroaltgeräte in Behältnisse geben dürfen und nicht darauf warten müssen, dass es das Personal macht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlieferer etwa an der Annahmekontrolle an die richtigen Behältnisse verwiesen werden.