Wichtiger Schritt für weniger Mikroplastik: Neue Biomüll-Regelungen treten in Kraft

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Ab dem 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel der bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es insbesondere, den Eintrag von Kunststoffen – vor allem Mikroplastik – sowie anderen Fremdstoffen in die Umwelt zu verringern. Sowohl strengere Vorgaben für die Sortierung von Bioabfällen als auch für deren Weiterverarbeitung und Verwertung durch die Abfallentsorgungsunternehmen sollen dazu beitragen, den Anteil an Fremdstoffen zu reduzieren und die Recyclingqualität zu verbessern.
Wesentliche Neuerungen ab dem 1. Mai 2025:
Neue Anforderungen an die Abgabe und Annahme von Bioabfällen: Bioabfälle dürfen in der Masse nicht über 3 Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunstoffen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Die Kommunen überprüfen die Bioabfall-Tonnen bei Abholung unterschiedlich: Einige Entsorgungsunternehmen arbeiten mit einer KI oder Detektoren, die die Tonne scannen, bei anderen überprüfen die Müllwerker den Inhalt per Sichtkontrolle.
Kontrollwert für Kunststoffe: Bioabfälle, die bereits durch den Entsorger in die Anlage zur Weiterbehandlung gebracht wurden, dürfen zukünftig nur weiterverarbeitet werden, wenn sie nur noch einen sehr geringen Anteil an Kunststoffen enthalten. Für den Abfall aus der Biotonne gilt, dass nur noch 1 Prozent Kunststoffe (bei einem Siebschnitt von 20 Millimetern) enthalten sein dürfen.
Verpackte Bioabfälle: Verpackte Bioabfälle, insbesondere Lebensmittelabfälle, müssen vor der Abfallverarbeitung von ihren Verpackungen getrennt werden.
Bußgelder: Ob bei Falschbefüllung Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt und in der kommunalen Abfallsatzung nachzulesen. Sollte die Biotonne jedoch wiederholt falsch befüllt werden, wird sie möglicherweise als Restmüll abgeholt und entsorgt. Dies löst die mit einer Sonderleerung verbundenen höheren Kosten aus, die in jedem Fall von Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind.