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6 Monate Verpackungsgesetz: Systembetreiber verzögern Umsetzung

2.7.2019

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Vor sechs Monaten, am 1. Januar 2019, ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet unter anderem eine höhere Recyclingquote für Kunststoffe und Vorgaben zur besseren Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Außerdem können Kommunen den für die Sammlung von Verpackungen verantwortlichen dualen Systemen vorgeben, auf welche Art und Weise sie sammeln sollen – beispielsweise in der Gelben Tonne oder im Gelbem Sack.

Nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. ist die Bilanz nach einem halben Jahr ist ernüchternd: „Einige der Probleme, die wir beobachten, wären vermeidbar, wenn die dualen Systeme ihre neuen gesetzlichen Pflichten einfach erfüllen würden. Doch vielerorts sperren sie sich dagegen – teilweise mit abenteuerlichen Argumenten. Kommunen und duale Systeme müssen sich in allen Gebietskörperschaften zu den Modalitäten der Verpackungsentsorgung abstimmen, etwa zu den zu verwendenden Behältnissen oder zu den Kosten für die Altpapierabholung.

Der Verband weiter „Die Systeme schaffen einseitig Fakten, indem sie Sammelleistungen ausschreiben, ohne sich zuvor mit der Kommune auf ein passendes Sammelsystem zu verständigen. Damit wird das Ziel des Gesetzgebers unterlaufen, die Verpackungssammlung stärker im Einklang mit den Wünschen der Bürger zu organisieren.“

Das duale System wurde parallel zur kommunalen Hausmüllentsorgung aufgebaut. Die Steuerungsidee dahinter: Weniger und besser recycelbare Verpackungen sollen mit Hilfe einer zusätzlichen privatwirtschaftlichen Organisation in Umlauf kommen. Die Bilanz ist ernüchternd. Die Ergebnisse sprechen erkennbar gegen diese Struktur. Selbst die überwunden geglaubte Getränkedose ist wieder auf dem Vormarsch.

Die Menge an Kunststoffverpackungen hat sich seit 1995 mehr als verdoppelt und es gibt keine verlässlichen Zahlen darüber, wie viel wirklich recycelt wird. Im Bereich der Kunststoffabfälle schwanken seriöse Berechnungen zwischen 18 und 25 Prozent, was schon vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes deutlich unter den geforderten Vorgaben von 36 Prozent lag. Das Verpackungsgesetz schreibt nun deutlich höhere Quoten für Kunststoffe vor: 50 Prozent derjenigen Materialien, die von den dualen Systemen eingesammelt werden, müssen recycelt werden. Der VKU hält es für unrealistisch, dass die neuen Quoten in naher Zukunft erreicht werden.