Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft

Bio- und Grünabfall => Biowertstoff und Grüngut
Veränderte Leistungsgebühren

Der ZEW hat das Ziel, mehr und mehr Wertstoffe separat zu erfassen, um sie einer stofflichen Verwertung zuzuführen und damit im Kreislauf zu halten.

Deshalb sollen im Jahr 2023 mehr Bioabfälle für die Kompostierung und die Vergärung getrennt gesammelt werden.

Aber es zählt nicht nur die Masse, sondern auch die Klasse der eingesammelten Abfälle, denn um hochwertigen und einsetzbaren Kompost zu erzeugen, müssen die Bio- und Grünabfälle, die in der Anlage verarbeitet werden, weitestgehend fremdstofffrei sein. In den Anlieferungen sind leider häufig Folien, Kunststoffteile, Metalle und Steine als Fremd- bzw. Störstoff enthalten.

Deshalb wurden die Leistungsgebühren für Bio- und Grünabfälle deutlich gesenkt. Für die Anlieferung von störstofffreien Bioabfälle wurde die Gebühr um rd. 41 % auf 36,86 €/t reduziert. Die Gebühr für unverschmutzte Grünabfälle (außer Grünabfälle aus der Stadt Stolberg) beträgt ab dem 1. Januar 2023 27,34 €/t und liegt damit um rd. 46 % unter der derzeitigen Gebühr.

Verschmutzte Bioabfallanlieferungen müssen vor der Aufgabe in die Anlage vorgekippt, gesichtet und sortiert werden. Fremdstoffanteile müssen aussortiert, in Container verladen und zur MVA Weisweiler abtransportiert werden. Deshalb wird für verschmutzte Bioabfall­anlieferungen eine Gebühr von 86,57 €/t erhoben. Aussortierte Störstoffmengen werden als Restmüll zu einer Gebühr von 117,28 €/t in der MVA Weisweiler verbrannt.

Die Grünabfälle aus der Stadt Stolberg werden weiterhin der Verbrennung zugeführt, da aufgrund der hohen Schwermetallgehalte zurzeit keine bessere hochwertige Entsorgungsmöglichkeit besteht. Hierfür wird eine Gebühr von 71,37 €/t erhoben.

Bereits seit dem 1. Januar 2015 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu erfassen. Im Entsorgungsgebiet des ZEW ist die getrennte Erfassung von Bioabfällen über das Sammelsystem der Biotonne in den meisten Kommunen fast vollständig eingeführt. Über die Biotonnen werden auch relevante Mengen an Grünabfällen aus den privaten Haushalten erfasst. Darüber hinaus werden für Grünabfälle (vorwiegend Rasen-, Hecken-, Strauchschnitt und Gartenabfälle) verschiedene Sammelsysteme (z.B. Container-, Bündelsammlung) angeboten.

Einige Kommunen erlauben jedoch noch immer das Verbrennen von Gartenabfällen im Freien; aufgrund Klimaschädlichkeit und Ressourcenverbrauch ein Anachronismus.

Allein durch die konsequente Erfassung der Bio- und Grünabfälle über die Biotonne kann ein zusätzliches Potential von mindestens 13.400 t Biogut erschlossen werden, das in den Anlagen der AWA zu Kompost und Biogas umgewandelt wird.