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EU-Abfallrahmenrichtlinie: VKU mahnt zu rascher Umsetzung auf nationaler Ebene

19.2.2025

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Die drei Hauptinstitutionen der Europäischen Union (Europäische Kommission, Europäische Parlament und Rat der Europäischen Union) haben sich auf einen Kompromiss bei der EU-Abfallrahmenrichtlinie geeinigt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die sogenannte Trilogeinigung zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien.

Das geplante Gesetz soll dazu beitragen, dass weniger Abfall entsteht. Gleichzeitig verpflichtet es Textilhersteller, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie langlebiger, reparierbar, wiederverwendbar und besser recyclebar sind.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: 

„Die Einigung ist ein wichtiges Signal für den Kampf gegen den negativen Fast-Fashion-Trend. Wir begrüßen die Einigung zu dem Gesetzvorschlag, es ist gut und richtig die Textilhersteller künftig stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen. Auch die Hersteller müssen einen Beitrag dazu leisten Abfall zu reduzieren.  

Das wurde auch höchste Zeit! Denn seit dem 1. Januar dieses Jahres müssen Textilien europaweit getrennt gesammelt werden und aktuell überschwemmen viel zu viele minderwertige Textilien den Markt. Das überfordert gemeinnützige und kommunale Unternehmen. 

Wichtig war und ist uns, dass die gesamte kommunale und gemeinnützige Sammelstruktur durch die Hersteller finanziell unterstützt wird. Kommunale und gemeinnützige Sammelunternehmen müssen dabei die Hoheit über ihre Sammelstruktur behalten und auch eigenständig über die weitere Verwendung der gesammelten Textilien entscheiden können. Darüber hinaus setzen wir uns für einen deutschlandweiten herstellerfinanzierten Reparaturfonds ein, der auch Reparaturen von Textilien und Schuhen einschließt. 

Positiv bewerten wir die geplante sogenannte Ökomodulation als Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten. Das heißt, die Gebühren, die Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte zahlen sollen, sind von der Umweltverträglichkeit der Textilien abhängig. 

Kritisch sehen wir den vorgesehenen Zeitplan. Danach müssen die Mitgliedsstaaten die erweiterte Herstellerverantwortung innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie national umsetzen. Das ist aus unserer Sicht eine zu lange Frist.  

Insgesamt waren Zeitpläne für die Einführung verschiedener Maßnahmen - konkret die Gestrenntsammelpflicht, das Ökodesign und die erweitere Herstellerverantwortung - nicht optimal abgestimmt, was zu unnötigen Problemen bei der Umsetzung führt.” 

Bevor die EU-Richtlinie in Kraft treten kann, müssen zunächst Rat und Parlament nochmal über die konsolidierte Fassung abstimmen. Nach der formellen Annahme durch die Institutionen wird das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht.