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EU-Parlament zur Batterie-Verordnung: "Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft"

9.3.2022

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Heute berät das EU-Parlament die Novelle der Batterie-Verordnung - ein Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft: Denn erstmals könnte, wenn auch der Ministerrat dieselbe Richtung einschlägt, die Nachhaltigkeit eines Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus geregelt - und die Hersteller stärker in die Verantwortung für ihre Produkte genommen werden.

Dazu Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun der Weg frei ist, um in Europa verbindliche Standards zu setzen, damit es bei Herstellung, Anwendung und Entsorgung von Batterien nicht länger zu Schäden an Umwelt und Menschen kommt.

Denn Batterien werden als Energiespeicher immer wichtiger im Zuge der Mobilitätswende und des erforderlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien und insbesondere durch die Digitalisierung. Deshalb brauchen wir hier auch unbedingt strengere Standards in der Herstellerverantwortung, wie wir sie seit langem fordern und wodurch auch bei Batterien konsequent der Wegwerfgesellschaft entgegengewirkt wird. Wir würden daher begrüßen, wenn der Minister-Rat in seiner Position eine ähnliche Richtung einschlägt.“ 

Für diese Veränderungen am Vorschlag der EU-Kommission für eine Batterieverordnung spricht sich das EU-Parlament im Einzelnen aus:

  • Eine neue Batteriekategorie für leichte Transportmittel, also für E-Bikes und E-Roller, soll eingeführt werden. Mit dieser neuen Kategorie lassen sich auch für diesen Batterietyp verbindliche Standards setzen für den Lebenszyklus und die Entsorgung bzw. das Recycling. (Zum Hintergrund: Bisher waren E-Bike- und E-Roller-Batterien als Industriebatterien eingestuft und somit außerhalb der kommunalen Zuständigkeit, obwohl sie Gerätebatterien ähnlich sind. Künftig sollen diese einer eigenen Kategorie angehören.)
  • Die Art der Verbauung von Batterien in den Geräten soll verbessert werden und dementsprechend auch die Möglichkeit, Batterien in den Geräten leichter auszutauschen. Dies verspricht eine Verbesserung der fachgerechten und sicheren Entsorgung, aber auch eine verbesserte Reparierbarkeit von Geräten sowie eine längere Nutzungsdauer.
  • Die Sammelquoten sollen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag noch weiter angehoben werden. Diese Quoten dienen als Anreiz für die Rücknahmesysteme der Hersteller, um gebrauchte Batterien noch besser separat und korrekt zu erfassen.
  • Eine Sorgfaltspflicht für den gesamten Zyklus der Batterieproduktion soll eingeführt werden, vom Rohstoffabbau bis zur fertigen Batterie: Hersteller müssten dann in den einzelnen Phasen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalts- und Informationspflichten erfüllen.

Wichtig für die Batterieentsorgung

Wir möchten in diesem Zusammenhang an die Verbraucherinnen und Verbraucher appellieren: Batterien dürfen aufgrund der Brandgefahr auf keinen Fall im Restmüll oder in die Wertstofftonne entsorgt werden, sondern im Handel oder beim kommunalen Wertstoffhof.