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Novelle der Bioabfallverordnung: Ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft!

11.2.2022

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)

Heute hat der Bundesrat die Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen. Mit dieser will der Gesetzgeber den Kunststoffeintrag in die Umwelt reduzieren. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die neue Bioabfallverordnung als richtigen Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft – schließlich stellt Bioabfall in Privathaushalten mengenmäßig den größten Anteil.

„Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel der Verordnungsnovelle, den Kunststoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren“, sagt Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Und erklärt: „Wir brauchen mehr Bioabfall mit weniger Plastik.

Grundvoraussetzung für die Herstellung etwa von hochwertiger Bio-Komposterde sind möglichst sortenreine Bioabfälle idealerweise ohne Fremdstoffe. Durch deren Nutzung können wir z. B. Torf, bei dessen Abbau Moorlandschaften zerstört und große Mengen CO2 freigesetzt werden, mehr und mehr substituieren. Die Qualitätsverbesserung von Bioabfällen trägt damit auch zum Klimaschutz bei.“

Doch wer möchte schon im Kompost - und somit auch auf dem Acker, im Garten oder in seiner Blumenerde auf dem Balkon - bunte Plastikschnipsel finden? Diese gelangen insbesondere dadurch in die Biotonne, dass Bioabfälle oft in Plastiktüten verpackt werden. Die neue Bioabfallverordnung führt daher nun strenge Grenzwerte für die zulässigen Kunststoffanteile im Bioabfall ein.

Bioabfälle werden aber auch verunreinigt, wenn neuartige, sogenannte „biologisch abbaubare“ Materialien oder „kompostierbare Kunststoffe“ über die Biotonne entsorgt werden.

„Viele solcher neuen „Bio-Kunststoff“-Produkte wie Verpackungen, Kaffeekapseln oder Sammeltüten gelten laut Aufdruck zwar als biologisch abbaubar. Bei genauem Hinsehen sind sie es aber nicht bzw. zersetzen sich zu langsam. Sie stören daher den Prozess in den Bioabfall-Behandlungsanlagen und verursachen zusätzlichen Aufwand“, sagt VKU-Vize Patrick Hasenkamp. Und betont:

„Deshalb begrüßen wir die Novelle sehr, die darauf abzielt, Fremdstoffe, insbesondere Kunststoffe, im Biomüll zu reduzieren und so die Vermarktungsfähigkeit des Bioabfallkomposts zu verbessern.

Das bedeutet für uns als kommunale Entsorger und Verwerter von Bioabfällen in der Praxis aber auch, dass wir Biotonnen verstärkt auf Fehlwürfe kontrollieren werden. Dies kann für die Bürger die Folge haben, dass wir mit Plastik verunreinigte Biotonnen stehen lassen bzw. mit der teureren Restmüllabfuhr entsorgen müssen.

Unser Tipp an Verbraucherinnen und Verbraucher lautet daher: Bioabfälle bringen Sie am besten in einem Vorsortiergefäß, also etwa einem kleinen Eimer, oder zum Beispiel eingewickelt in Zeitungspapier zur Biotonne, nicht in einer Plastiktüte.“